Ulf Martin Hesterberg
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 82/03
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Ulf Martin Hesterberg, Ostenhellweg 1, 44135 Dortmund ist dem Schuldner durch Beschluss vom 08.09.2005 die Restschuldbefreiung angekündigt worden (§ 291 InsO). Treuhänder nach § 291 Abs. 2, § 292 InsO ist Dr. Winfrid Andres, Neuer Zollhof 3, 40221 Düsseldorf.
Die Laufzeit der Abtretung hat mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.05.2003 begonnen und beträgt sechs Jahre.
260 IN 82/03
Amtsgericht Dortmund, 20.10.2009
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 260 IN 82/03
In dem Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
des Ulf Martin Hesterberg, Ostenhellweg 1, 44135 Dortmund
ist die Laufzeit der Abtretungserklärung des Schuldners, die sog. Wohlverhaltenszeit, am 31.05.2009 abgelaufen. Nunmehr steht die gerichtliche Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung an (§ 300 InsO). Die Insolvenzgläubiger erhalten hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen ab Bekanntmachung.
Falls die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt werden soll, muss der Antrag einschließlich der Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Versagungsgründe dem Gericht fristgerecht vorliegen. Für den Versagungsantrag gelten die gleichen Voraussetzungen, Fristen und Verfahrensregeln wie für einen Antrag während der Wohlverhaltenszeit (§ 300 Abs. 2, §§ 296 bis 298 InsO).
260 IN 82/03