Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRA 15386 eingetragenen H.J. Weber GmbH & Co. Baustoffe KG, Gutenbergstr. 7, 59379 Selm, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 17570 eingetragene H. J. Weber GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Heinz-Josef Weber, Bahnhofstr. 20, 59379 Selm und Thomas Weber, Nempermuch 18, 59379 Selm
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.05.2010, um 08:38 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 11.03.2010 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Thorsten Klepper, Kleppingstraße 20, 44135 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 20.06.2010 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 27.07.2010, 09:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
Es liegt bereits jetzt Masseunzulänglichkeit vor (§§ 208, 210 InsO). Der Termin dient auch zur Anhörung der Beteiligten zu einer Einstellung des Verfahrens wegen Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.07.2010 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dortmund, Raum niedergelegt.
251 IN 36/10
Amtsgericht Dortmund, 01.05.2010